AGB

Es gilt die Hallenbenutzungsordnung der Gemeinde Dischingen. Den Anweisungen der Hausmeister und der Feuersicherheitswache sind Folge zu leisten. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungen. Dieser Antrag schließt einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung gemäß § 12 Gaststättenverordnung nicht ein. Diese wäre ggf. separat zu beantragen. Die Hallenbenutzungsordnung der Gemeinde Dischingen, den Antrag auf Sperrzeitverkürzung und weitere Formulare können unter www.dischingen.de heruntergeladen werden.

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